Teilnahmebedingungen für öffentliche Führungen

Haftung

Die Teilnahme an den Stadtführungen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. BerlinExkursion haftet nicht für Unfälle und Schäden während der Stadtführungen. Sie haftet nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruhen. In den übrigen Fällen bezieht sich die Haftung des Gästeführers ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist begrenzt auf maximal die Höhe des Führungshonorars. Der Besteller der Führung erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an.

Stornobedingungen

Bei Rücktritt vom Vertrag durch BerlinExkursion wegen höherer Gewalt oder anderen nicht von ihr zu verantwortenden Gründen erfolgt keine Entschädigung an den Kunden. Für das Zustandekommen einzelner Führungen von BerlinExkursion bedarf es einer Bestätigung durch externe Stellen - hier erhält der Kunde eine Bestätigung unter Vorbehalt. Führungen finden ab sechs Teilnehmern statt. Sollten von BerlinExkursion angebotene Leistungen nicht erbracht werden können, hat der Kunde das Recht, auf eine gleichwertige Leistung umzubuchen oder vom Vertrag zurückzutreten und vorab geleistete Zahlungen zurückzufordern. Weitere Schadensersatz-ansprüche, insbesondere der Ersatz der Reisekosten, sind ausgeschlossen.

Sie können von einer gebuchten Stadtführung bis zum 5. Werktag vor der Führung kostenlos zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle eines späteren Rücktritts wird eine pauschalierte Entschädigung erhoben. Diese beträgt am 4. Werktag vor der Führung 50% und ab dem 3. Werktag vor der Führung 100% der Teilnahmekosten.

Aufsichtspflicht

Bei Führungen mit Kindern, Jugendlichen oder anderweitig aufsichtbedürftigen Personen übernimmt der Auftragnehmer nicht die Aufsichtspflicht. Diese verbleibt während der gesamten Veranstaltung beim Auftraggeber.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des geschlossenen Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge. Die übrigen Bestimmungen bleiben vielmehr wirksam.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin

 

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